Delegierbar & Eigenständige Anwendung:
Die Ohrakupunktur kann im Delegationsverfahren angewendet werden, hierbei hat sich eine Ärzt*in von Ihrer Qualifikation überzeugt und delegiert an Sie die Ausführung der Ohrakupunktur.
Dabei kann eine Behandlung von Erkrankungen mit Ohrakupunktur von Ihnen durchgeführt werden. Voraussetzung hierzu ist, dass die Ärzt*in selber über eine Ausbildung in Ohrakupuktur verfügt und die Ausführung an Sie delegiert.
Selbständig Ohrakupunktur einsetzen:
Die Ohrakupunktur oder Ohrakupressur kann auch als unspezifisches Programm am Ohr (vergleichbar der Fußreflexzonen-Behandlung) selbständig durchgeführt werden. Hierbei gibt es standardisierte Punktekonzepte, die entsprechend (z.B. Entspannung, Schlafstörung, Schmerz, Beruhigung, usw.) angewandt werden können. Vorzugsweise mit Goldkügelchen (=Akupressur am Ohr).
Unspezifische Akupressur- & Akupunktur-Konzepte
Das bekannteste dieser Konzepte ist das NADA-Protokoll. Es gibt aber – insbesondere mit dem Wissen der Balancierten Ohrakupunktur – noch einige Konzepte mehr.
Diese Konzepte können Sie selbständig anwenden* und benötigen kein Delegationsverfahren* (wohl aber die Erlaubnis der Ärzt*innen oder Pflegedienstleitung).
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*Diese Informationen stellen keine rechtsverbindlichen Aussagen dar, sondern die Erfahrung der bisherigen Anwendungspraxis. Unterschiedliche Länder haben hier unterschiedliche Rechtsauffassungen (z.B. dürfen in der Schweiz die Breast-Care-Nurses Ohrakupunktur als Therapieergänzung eingenständig durchführen, in Deutschland nicht). Im Zweifel fragen Sie Ihre Chefs oder rufen Sie uns an.