„Nach dem Grundsatz der Therapiefreiheit kann der Arzt [und die Hebamme, s.u.] prinzipiell selbst über das Ob und Wie der Behandlung entscheiden. (S. 113 ff) […] Der Arzt soll stets diejenige Behandlungsmethode wählen können, die nach seiner begründeten Auffassung die sinnvollste…ist. […] Richtlinien und Leitlinien begrenzen … nicht die Therapiefreiheit, sondern unterstützen die Wahl der Behandlung für die sachgerechte Ausübung des Berufes. Für die Hebamme kann generell nichts anderes gelten. […] Allerdings ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausübung der Therapiefreiheit, dass die Hebamme über eine genaue Kenntnis der Schulmedizin und der Aussenseitermethoden…verfügt. Andernfalls ist sie nicht in der Lage, verschiedene Behandlungsmöglichkeiten gegeneinander abzuwägen und sich für die bestmögliche zu entscheiden. (S.115 f) […]
Bei Außenseitermethoden handelt es sich um jene Verfahren, denen zwar die fachliche Akzeptanz fehlt, sodass sie nicht dem Standard angehören, die aber dennoch in der Wissenschaft diskutiert werden. Die Hebamme ist also keineswegs auf diejenigen Behandlungsstrategien beschränkt, die bei der überwiegenden Mehrheit und in der Schulmedizin Akzeptanz finden. (S. 120)“
Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne eine Kopie der relevanten Seiten mit Verweisen im Original zur Verfügung.
Dementsprechend sind auch in der Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen diese komplementärmedizinischen Behandlungen abgedeckt.
Es gibt zur Zeit keine geregelte, bundesweite Anforderung oder Richtlinie für Hebammen. Wichtig ist, dass überhaupt eine Ausbildung für die Methode vorhanden ist und ggf. Auffrischung/Fortbildung im Rahmen der Fortbildungs- und Berufsordnung für Hebammen.
Die Kurse des Yase-Institutes entsprechen vollständig den Empfehlungen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anwendung und den Einsatz von Ohrakupunktur bei Hebammen. Hier finden Sie die kommentierte Empfehlung des BDH (ehm. Bund der Hebammen) zur Akupunkturausbildung.
Einzig der Landesverband NRW hat die Voraussetzungen für Hebammen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen klären lassen (Genaueres unter: www.hebammen-nrw.de/cms/aktuelles/fachinformationen).
Abrechnungsmöglichkeit der Akupunktur und Ohrakupunktur für Hebammen
Hier finden Sie einen kurzen Artikel aus dem Hebammenforum 2016 zu Abrechnungsmöglichkeiten als iGeL.
Bei Fragen rufen Sie uns gerne an: O441/2331788 und informieren Sie sich im Hebammen-Forum Ihres Vertrauens. Dort finden Sie sicher auch Kommentare von Kolleginnen, die die Ausbildung bei uns durchlaufen haben. Wir haben bislang nur positive Rückmeldungen über die Ohrakupunktur im Rahmen von Hebammen-Tätigkeit.